Fernsprechentgelt-Zuschuss

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beim Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beantragt werden. Abwickelnde Stelle für diesen Zuschuss ist die GIS Gebühren Info Service GmbH.

Sofern Sie Anspruch auf diese Begünstigung haben, gewähren wir Ihnen eine Gutschrift von € 12,– inkl. USt. auf Ihren gewählten Tarif.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für den Zuschuss ist ein positiver Bescheid der GIS Gebühren-Info-Service GmbH über die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt.

Mehr Informationen zum Fernsprechentgelt-Zuschuss erhalten Sie unter: https://www.gis.at/befreien/fernsprechentgelt

Der Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten kann hier heruntergeladen werden: Antragsformulare GIS Befreiung

Bei Fragen stehen wir gerne unter 05/0842 zur Verfügung. Der Bescheid wird durch die GIS ausgestellt. Im Falle einer positiven Erledigung des Antrags, leiten Sie bitte den Bescheid/Gutschein so rasch wie möglich an uns weiter. Informationen zu Ihrem Anspruch erfahren Sie auf www.gis.at oder über kundenservice@gis.at

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